Verkehrsunfall: Was tun und was steht Ihnen zu?

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Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, können Sie grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne dass Ihnen außergerichtliche Kosten entstehen.

Lassen Sie den Sachschaden am Fahrzeug durch einen Gutachter bewerten. Wir sprechen Ihnen gerne eine Empfehlung aus.

Ob als Fahrer oder Eigentümer sollten Sie weder mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen noch dieser Informationen übermitteln.

Nach einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung rechtlich Ihr Gegner, da diese nur ihre eigenen Interessen vertritt.

Sie müssen leider davon ausgehen, dass der Gegner versuchen wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche (unberechtigt) zu kürzen. Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein, da diese nur die eigenen Interessen und nicht Ihre vertritt.

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Wir geben Ihnen Antworten und stehen an Ihrer Seite.