Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, können Sie grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne dass Ihnen außergerichtliche Kosten entstehen.
Lassen Sie den Sachschaden am Fahrzeug durch einen Gutachter bewerten. Wir sprechen Ihnen gerne eine Empfehlung aus.
Ob als Fahrer oder Eigentümer sollten Sie weder mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen noch dieser Informationen übermitteln.
Nach einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung rechtlich Ihr Gegner, da diese nur ihre eigenen Interessen vertritt.
Sie müssen leider davon ausgehen, dass der Gegner versuchen wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche (unberechtigt) zu kürzen. Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein, da diese nur die eigenen Interessen und nicht Ihre vertritt.
Vehrkehrsunfall - Was muss ich am Unfallort tun?
- Sprechen Sie Zeugen an
- Rufen Sie die Polizei
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, insbesondere von der Position der Fahrzeuge
- Nicht mit dem Unfallgegner oder den Polizeibeamten diskutieren
- Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang
- Verlangen Sie die gesamten Daten des Unfallgegners
- Bewahren Sie den Unfallzettel gut auf
- Helfen Sie verletzten Personen
Nach dem Vehrkehrsunfall - Was steht mir zu?
- Die Abschlepp- und Reparaturkosten und die Kosten für den Gutachter
- Eine Unfallpauschale
- Die eingetretene Wertminderung
- Mietwagenkosten/Nutzungsausfall
- Anmelde- und Abmeldekosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall