Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Rostock

Thomas Arndt

Pflichtteil – Erbschaftsstreit – Testamentsgestaltung

Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Rostock

Thomas Arndt

Pflichtteil – Erbschaftsstreit – Testamentsgestaltung

Was meine Mandanten über mich sagen

Gerold Käther

5/5

vom März 2021

RA Arndt hat uns bei der Errichtung und Gestaltung unseres Berliner Testaments wirklich perfekt beraten und uns sehr kompetent, freundlich und klar alle "Fallstricke" aufgezeigt. Darüber hinaus haben wir von Herrn RA Arndt flankierend zum Testament auch alle notwendigen Vollmachten sowie jeweils eine Patientenverfügung erhalten. Wir sind absolut zufrieden und empfehlen im Erbrecht sehr gerne RA Thomas Arndt aus Rostock weiter!

Klaus Schmidt

5/5

vom März 2021

RA Arndt hat uns sehr gut vertreten und unsere Interessen in einer Pflichtteilsangelegenheit so konsequent und zügig vertreten, dass die Angelegenheit schnell, außergerichtlich und mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen RA Arndt aus Rostock an alle weiter, die im Erbrecht einen Profi an Ihrer Seite brauchen!

Ralf Steinführer

5/5

vom März 2021

Sehr gutes außergerichtliches Ergebnis. Vielen Dank! Kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Wobei kann ich Sie unterstützen?

Testament und Erbfolge

  • Gestaltung und Prüfung der Wirksamkeit und Reichweite von Testamenten
  • Testamentsvollstreckung und Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
  • Testamentsgestaltung auch bei Patchwork-Situationen
  • Widerruf oder Anfechtung von Testamenten
  • Annahme, Anfechtung oder Ausschlagung von Erbansprüchen

Pflichtteil

  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (einschließlich Auskunft/ Wertermittlung / Einforderung und Erstellung von Nachlassverzeichnissen)
  • Berechnung und Prüfung von Pflichtteilsansprüchen inkl. Schenkungen / Zuwendungen

Unternehmensnachfolge

  • Regelung des Übergangs von Firmenwerten bereits zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) unter voller Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen
  • geschickte Nutzung von gesetzlichen Sonderregelungen (z.B. Stiftungserrichtung, Verpachtung des Unternehmens, geordneter Übergang der Führungsverantwortung mit entsprechender Absicherung, Übertragung von Grundeigentum oder Firmenwerten)

Jetzt anrufen und Beratungstermin sichern!

thomas arndt RA portrait

Thomas Arndt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker

RA Thomas Arndt

Ihr Vorteil: Spezialisierung und Weiterbildung.

Erfahrung und besondere Kenntnisse

Vertrauen Sie Ihre speziellen erbrechtlichen Fragestellungen unbedingt einem Fachanwalt für Erbrecht als ausgewiesenem Experten an. Herr RA Arndt verfügt als ausgewiesener Experte für das Erbrecht über vertiefte Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts und steht Ihnen daher sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich als durchsetzungsstarker Partner zur Seite.

Individuelle und Lösungsorientierte Beratung

Mit umfassender Beratung und maßgeschneiderten Strategien kann ich Ihnen zügig Ihre Sorgen nehmen.

Beratungsschwerpunkte

Was passiert, wenn Sie mich kontaktieren?

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