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Bau- und Architektenrecht Rostock

Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht

Ein Bauvertrag beginnt nicht erst mit dem Abschluss des Vertrags und endet nicht schon mit dem Einzug in das Objekt.

Seit mehr als 10 Jahren besteht unsere Fachanwaltschaft auf dem Gebiet des Bau –und Architektenrechts. Nutzen Sie die Kompetenz von 2 Fachanwälten zu Ihrem Vorteil.

Wir vertreten sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber von Bauleistungen. Unser Ansatzpunkt sind immer die Ziele der Mandanten. Wir zeigen bereits frühzeitig Alternativen unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte auf und erörtern diese verständlich. So bieten wir eine Grundlage für zielführende Entscheidungen an.

Durch unsere ständige Weiterbildung gewährleisten wir, dass eine Beratung jeweils zum neuesten Stand der Technik, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung erfolgen kann. Wir befassen uns für Sie mit dem beabsichtigten Bauvorhaben bereits in der Phase vor dem Vertragsschluss und betreuen Sie bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist.

Durch unsere umfassende Beratung, die auch die im Zusammenhang mit dem Baurecht stehenden Sach- und Rechtsgebiete (insbesondere steuerliche Aspekte) berücksichtigt, stellen wir sicher, dass schon am Anfang mögliche Risiken erkannt und beherrschbar gestaltet werden. Insbesondere die Prüfung und Gestaltung der Verträge führt dazu, dass zum einen das Risiko unwirksamer Vertragsklauseln minimiert und zum anderen durch Transparenz spätere streitige Auseinandersetzungen verringert werden. Wir sorgen dafür, dass für Sie trotz umfassender Darstellung und Berücksichtigung aller relevanten Punkte eine verständliche Darlegung erfolgt.

In vielen Situationen muss schnell reagiert und entschieden werden. Dann kommt es auf ein rechtssicheres Vorgehen an. Wie können z. B. die Mängelrechte effektiv durchgesetzt werden? Gibt es die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen, ohne seine Ansprüche zu verlieren oder rechtliche Nachteile zu erleiden? Welche Formalien müssen beim Auftreten von Mängeln eingehalten werden, um auch im weiteren seine Rechte vollständig zu erhalten? Diese Fragen und viele mehr beantworten wir Ihnen zügig und verständlich zu Ihrem Vorteil.

baurecht rostock

Für Sie als Auftraggeber von Bauleistungen schaffen wir die Möglichkeit, dass vom Vertragsschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist rechtzeitig Probleme erkannt und in Ihrem Interesse gelöst werden. So vermeiden Sie Rechtsverluste. Wir setzen für Sie Ihre Rechte und Ansprüche in vollem Umfang durch.

Für Sie als Bauunternehmer sorgen wir für die rechtliche Grundlage, dass Sie ein Bauwerk herstellen, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dadurch schaffen wir die notwendige Voraussetzung, dass Sie Ihre Vergütung rechtzeitig und vollständig erhalten. Sollte die Vergütung nicht bzw. nicht vollständig bezahlt werden, unterstützen wir Sie bei der Erlangung der Vergütung. Dasselbe gilt bei der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche und Zurückbehaltungsrechte.

Unsere Leistungen sind vor allem:

Ihr Nutzen: