Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Rostock
Thomas Arndt
- Fachanwalt für Erbrecht
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker
- Termine innerhalb von 24 Stunden möglich!
- Kostenlose Erstberatung per Telefon oder E-Mail
Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Rostock
Thomas Arndt
- Fachanwalt für Erbrecht
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker
- Termine innerhalb von 24 Stunden möglich!
- Kostenlose Erstberatung per Telefon oder E-Mail
Was meine Mandanten über mich sagen
Gerold Käther
vom März 2021
RA Arndt hat uns bei der Errichtung und Gestaltung unseres Berliner Testaments wirklich perfekt beraten und uns sehr kompetent, freundlich und klar alle "Fallstricke" aufgezeigt. Darüber hinaus haben wir von Herrn RA Arndt flankierend zum Testament auch alle notwendigen Vollmachten sowie jeweils eine Patientenverfügung erhalten. Wir sind absolut zufrieden und empfehlen im Erbrecht sehr gerne RA Thomas Arndt aus Rostock weiter!
Klaus Schmidt
vom März 2021
RA Arndt hat uns sehr gut vertreten und unsere Interessen in einer Pflichtteilsangelegenheit so konsequent und zügig vertreten, dass die Angelegenheit schnell, außergerichtlich und mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen RA Arndt aus Rostock an alle weiter, die im Erbrecht einen Profi an Ihrer Seite brauchen!
Ralf Steinführer
vom März 2021
Sehr gutes außergerichtliches Ergebnis. Vielen Dank! Kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
Wobei kann ich Sie unterstützen?
Testament und Erbfolge
- Gestaltung und Prüfung der Wirksamkeit und Reichweite von Testamenten
- Testamentsvollstreckung und Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
- Testamentsgestaltung auch bei Patchwork-Situationen
- Widerruf oder Anfechtung von Testamenten
- Annahme, Anfechtung oder Ausschlagung von Erbansprüchen
Pflichtteil
- Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (einschließlich Auskunft/ Wertermittlung / Einforderung und Erstellung von Nachlassverzeichnissen)
- Berechnung und Prüfung von Pflichtteilsansprüchen inkl. Schenkungen / Zuwendungen
Unternehmensnachfolge
- Regelung des Übergangs von Firmenwerten bereits zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) unter voller Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen
- geschickte Nutzung von gesetzlichen Sonderregelungen (z.B. Stiftungserrichtung, Verpachtung des Unternehmens, geordneter Übergang der Führungsverantwortung mit entsprechender Absicherung, Übertragung von Grundeigentum oder Firmenwerten)
Jetzt anrufen und Beratungstermin sichern!
Thomas Arndt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
RA Thomas Arndt
Ihr Vorteil: Spezialisierung und Weiterbildung.
Erfahrung und besondere Kenntnisse
Vertrauen Sie Ihre speziellen erbrechtlichen Fragestellungen unbedingt einem Fachanwalt für Erbrecht als ausgewiesenem Experten an. Herr RA Arndt verfügt als ausgewiesener Experte für das Erbrecht über vertiefte Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts und steht Ihnen daher sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich als durchsetzungsstarker Partner zur Seite.
Individuelle und Lösungsorientierte Beratung
Mit umfassender Beratung und maßgeschneiderten Strategien kann ich Ihnen zügig Ihre Sorgen nehmen.
Beratungsschwerpunkte
- Berliner Testament
- Erbauseinandersetzung
- Erbenermittlung
- Nachlassverwaltung
- Pflichtteilsansprüche
- Stiftungsrecht
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Vermächtnis
- Vollmachten und Patientenverfügung
- Vor- und Nacherbschaft
- Vorweggenommene Erbfolge
Was passiert, wenn Sie mich kontaktieren?
Sie erreichen meine Kanzlei von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 - 19:00 Uhr.
Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin. Kurzfristige Termine sind aktuell möglich.
Wir besprechen Ihre Situation und ich zeige Ihnen Lösungswege auf.
Jetzt Kontakt aufnehmen
0381 - 444 36 60
- Stephanstraße 2, 18055 Rostock
- Montag - Freitag 07:00 - 19:00 Uhr
- kanzlei@arndt-urban.de